Den Anwalt wechseln: Wann der Schritt sinnvoll ist und was zu beachten ist
Sie können Ihre anwaltliche Vertretung grundsätzlich jederzeit wechseln. Ein Mandat ist ein Vertrauensverhältnis, und wo Vertrauen fehlt, ist die Zusammenarbeit wertlos. Trotzdem sollte der Schritt überlegt sein, denn er kostet Zeit, verursacht möglicherweise zusätzlichen Aufwand und kann in laufenden Verfahren riskant sein, wenn Fristen im Raum stehen.
Gründe, die für einen Wechsel sprechen
Es gibt Anlässe, bei denen ein Wechsel nachvollziehbar ist:
- Keine Rückmeldung: Anfragen bleiben über längere Zeit unbeantwortet, Sie erfahren den Stand der Dinge nicht.
- Unverständlichkeit: Sie verstehen nach mehreren Anläufen weiterhin nicht, was warum geschieht.
- Fachliche Passung: Die Sache hat sich in ein Gebiet entwickelt, das erkennbar nicht der Schwerpunkt der Kanzlei ist.
- Divergierende Zielvorstellungen: Sie wollen eine Einigung, es wird eskaliert, oder umgekehrt.
- Verlorenes Vertrauen: Sie haben den Eindruck, dass Ihre Interessen nicht mehr im Mittelpunkt stehen.
Kein guter Grund ist dagegen eine Einschätzung, die Ihnen nicht gefällt. Eine ehrliche Auskunft über schwache Erfolgsaussichten ist Qualität, nicht Versagen. Wer so lange wechselt, bis er die gewünschte Antwort hört, kauft sich nur eine teurere Enttäuschung.
Erst reden, dann wechseln
Ein erheblicher Teil der Unzufriedenheit entsteht durch Kommunikation, nicht durch Fachlichkeit. Kanzleien arbeiten oft an vielen Vorgängen parallel, und Phasen ohne Neuigkeiten sind normal, gerade wenn auf ein Gericht oder die Gegenseite gewartet wird. Nur weiß das niemand, dem es nicht gesagt wird.
Suchen Sie deshalb zuerst das Gespräch. Formulieren Sie konkret, was Ihnen fehlt: eine Rückmeldung in bestimmten Abständen, eine Erklärung des nächsten Schritts, die Übersendung von Schriftsätzen. Häufig löst das die Sache. Wenn sich danach nichts ändert, haben Sie zusätzlich Klarheit.
Was beim Wechsel zu beachten ist
Drei Punkte sind praktisch entscheidend.
Fristen. Sie laufen unabhängig von einem Wechsel weiter. Wenn ein fristgebundener Vorgang ansteht, ist ein Wechsel kurz vor Fristablauf gefährlich, weil die neue Vertretung sich erst einarbeiten muss. In solchen Situationen ist es sinnvoll, den Wechsel erst zu vollziehen, wenn die neue Kanzlei zugesagt hat und die Unterlagen dort sind. Lassen Sie die zeitliche Lage vorher prüfen.
Akte. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Herausgabe Ihrer Unterlagen. Zurückbehaltungsrechte wegen offener Vergütung können bestehen, das ist eine Einzelfallfrage. Bitten Sie um eine vollständige Übergabe, einschließlich der Korrespondenz und des Verfahrensstands. Praktisch am einfachsten ist die direkte Übergabe von Kanzlei zu Kanzlei.
Kosten. Die bisherige Tätigkeit ist zu vergüten, auch wenn Sie das Ergebnis nicht überzeugt hat. Die neue Vertretung beginnt mit eigenem Einarbeitungsaufwand. Damit kann ein Wechsel zu einer doppelten Belastung führen. Ob und in welchem Umfang eine Rechtsschutzversicherung einen Wechsel mitträgt, hängt vom Bedingungswerk ab und sollte vorher geklärt werden.
Wie Sie es ordentlich machen
Erklären Sie die Beendigung eindeutig und in Textform, ohne Vorwürfe. Bitten Sie um die Akte und um eine Aufstellung der bisherigen Tätigkeit. Informieren Sie die neue Kanzlei offen darüber, dass zuvor jemand anderes tätig war, und legen Sie die bisherigen Stellungnahmen vor. Das ist keine Illoyalität, sondern notwendige Information.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Fehler unterlaufen ist, ist das ein eigenes Thema. Neben dem Wechsel kommen dann Fragen der Haftung in Betracht, für die Kanzleien versichert sind. Auch die zuständige Rechtsanwaltskammer nimmt Beschwerden entgegen und vermittelt in Vergütungsfragen. Ob ein Fehler vorliegt und was daraus folgt, ist eine Einzelfallfrage, die anwaltlich zu prüfen ist.
Bedenken Sie auch die Wirkung nach außen. Ein Wechsel mitten im Verfahren wird von der Gegenseite registriert und mitunter als Zeichen von Unsicherheit gedeutet. Das ist sachlich unbegründet, aber Verhandlungen laufen nicht nur über Argumente. Wichtiger ist die praktische Seite: Die neue Vertretung übernimmt einen Vorgang, dessen Vorgeschichte sie nicht selbst gestaltet hat, und muss unter Umständen Positionen fortführen, die sie anders aufgebaut hätte. Je später im Verlauf der Wechsel erfolgt, desto enger wird dieser Spielraum. Das spricht nicht gegen den Schritt, wenn das Vertrauen wirklich fort ist. Es spricht dafür, ihn früh zu vollziehen, statt sich über Monate mit einem ungeliebten Mandat weiterzuschleppen.
Fazit
Ein Wechsel ist möglich und manchmal richtig, vor allem bei fehlender Kommunikation, fehlender Passung oder verlorenem Vertrauen. Achten Sie auf laufende Fristen, sichern Sie die Aktenübergabe und rechnen Sie mit doppeltem Aufwand. Suchen Sie vorher das klärende Gespräch. Was in Ihrer Lage sinnvoll ist, bleibt eine Einzelfallfrage.