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Erbfall eingetreten: Was Angehörige zuerst klären sollten

Nach einem Todesfall stehen zuerst Formalien an, dann folgt die entscheidende Frage: Soll das Erbe überhaupt angetreten werden? Diese Frage ist deshalb so wichtig, weil ein Erbe in die gesamte Rechtsstellung eintritt, also nicht nur in das Vermögen, sondern auch in die Verbindlichkeiten. Und weil für die Ausschlagung eine kurze Frist gilt, die schnell läuft. Wer hier zögert oder unbedacht handelt, trifft eine Entscheidung, ohne es zu merken.

Die ersten Formalien

Zunächst ist der Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen, üblicherweise unter Mitwirkung des Bestattungsunternehmens. Aus der Sterbeurkunde ergeben sich die Nachweise, die später überall gebraucht werden: bei Banken, Versicherungen, Vermietern, Behörden, Arbeitgebern. Besorgen Sie mehrere Ausfertigungen, das erspart Wege.

Anschließend ist zu klären, ob eine Verfügung von Todes wegen existiert. Findet sich ein Testament, ist es beim Nachlassgericht abzuliefern. Das gilt auch dann, wenn Ihnen der Inhalt nicht gefällt. Ein aufgefundenes Testament zurückzuhalten oder zu vernichten, hat erhebliche Folgen. Ein bei einem Notar oder in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird von Amts wegen eröffnet.

Verschaffen Sie sich einen Überblick

Bevor Sie etwas entscheiden, brauchen Sie ein Bild vom Nachlass. Dazu gehören:

  • Konten, Depots, Bausparverträge, Bargeld,
  • Immobilien und daran bestehende Belastungen,
  • Verträge, die weiterlaufen, von Miete über Versicherungen bis zu Abonnements,
  • Verbindlichkeiten, Kredite, offene Rechnungen, Bürgschaften,
  • eine etwaige selbstständige Tätigkeit oder Beteiligungen an Gesellschaften,
  • digitale Konten und Zugänge.

Der letzte Punkt wird zunehmend wichtig und zunehmend schwierig, weil Zugangsdaten selten hinterlassen werden. Sichten Sie Unterlagen und Kontoauszüge, dort tauchen laufende Verpflichtungen auf, die sonst niemand kennt.

Die Ausschlagung: Vorsicht bei der Frist

Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, kommt eine Ausschlagung in Betracht. Sie muss förmlich erklärt werden und ist an eine kurze Frist gebunden, die läuft, sobald man vom Erbfall und vom Berufungsgrund Kenntnis hat. Diese Frist ist knapp, und sie kennt kein Verständnis für Trauer und Überforderung. Lassen Sie das deshalb umgehend prüfen, sobald ein Zweifel besteht.

Ebenso wichtig: Auch schlüssiges Verhalten kann als Annahme gewertet werden. Wer beginnt, den Nachlass zu verwalten, Gegenstände an sich zu nehmen oder über Konten zu verfügen, kann damit eine Entscheidung treffen, die er so nicht gewollt hat. Was zulässige Fürsorge ist und was schon Annahme, ist eine Einzelfallfrage. Halten Sie sich zurück, bis die Lage geklärt ist.

Beachten Sie außerdem: Eine Ausschlagung wirkt weiter. Der Nachlass geht dann an den Nächstberufenen über, unter Umständen an die eigenen Kinder. Wer ausschlägt, ohne diese Kette zu bedenken, verlagert das Problem in die eigene Familie.

Die Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das ist eine der konfliktträchtigsten Konstruktionen des Zivilrechts, denn der Nachlass gehört allen gemeinsam, und wesentliche Entscheidungen erfordern Zusammenwirken. Ein einzelner kann nicht einfach über einen Gegenstand verfügen. Gerade bei Immobilien führt das zu Blockaden, die Jahre dauern können.

Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, ist frühe Sachlichkeit alles. Klären Sie den Bestand gemeinsam, dokumentieren Sie, was entnommen wird, und vermeiden Sie Alleingänge. Wie eine Auseinandersetzung sinnvoll gestaltet wird, gehört fachlich begleitet.

Erbschein und Nachweise

Um sich gegenüber Banken und Behörden zu legitimieren, wird häufig ein Erbschein benötigt. In manchen Konstellationen genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ein Erbschein verursacht Aufwand und kostet, ist aber manchmal unvermeidlich. Ob er nötig ist, hängt davon ab, was nachzuweisen ist und gegenüber wem.

Wichtig ist auch der Umgang mit Forderungen, die nach dem Todesfall eintreffen. Gläubiger melden sich, Verträge laufen weiter, und mancher zahlt aus Pflichtgefühl aus eigener Tasche, um Ruhe zu schaffen. Damit kann man sich erheblich schaden, denn wer beginnt, den Nachlass abzuwickeln, trifft möglicherweise eine Entscheidung über die Annahme. Sinnvoller ist es, eingehende Schreiben zu sammeln, den Erhalt zur Kenntnis zu nehmen und den Absender darauf hinzuweisen, dass die Erbenstellung noch nicht geklärt ist. Auch für Bestattungskosten gelten eigene Regeln, die nicht mit der Erbenstellung deckungsgleich sind. Wer hier zahlt, sollte wissen, in welcher Eigenschaft er das tut.

Fazit

Klären Sie Formalien, verschaffen Sie sich einen Überblick über Vermögen und Schulden, und handeln Sie nicht vorschnell mit dem Nachlass, denn schon schlüssiges Verhalten kann als Annahme gelten. Für die Ausschlagung gilt eine kurze Frist. Ob Sie annehmen oder ausschlagen sollten, ist eine Einzelfallfrage, die umgehend anwaltlich zu klären ist.

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