de.express Rechtsanwalt Zum Portal
de.expressRechtsanwaltRechtsanwalt
Rechtsanwalt

Rechtsschutzversicherung: Warum die Deckungsanfrage am Anfang steht

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, gehört die Deckungsanfrage zu den ersten Schritten eines Mandats. Mit ihr wird geklärt, ob der Versicherer für den konkreten Vorgang eintritt. Das ist keine Formalie, denn Rechtsschutz gilt nie pauschal für alles, sondern nur für vereinbarte Bausteine, innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen und mit Ausschlüssen, die im Bedingungswerk stehen.

Was Rechtsschutz eigentlich abdeckt

Rechtsschutzverträge sind modular aufgebaut. Üblich sind Bausteine für Verkehr, Arbeit, Wohnen und Mieten sowie für den privaten Bereich. Wer nur einen Verkehrsrechtsschutz hat, ist bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht geschützt. Wer Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die selbst bewohnte Wohnung hat, ist damit nicht automatisch für eine vermietete Wohnung abgesichert.

Manche Bereiche sind traditionell schwierig oder ganz ausgeschlossen, dazu gehört häufig das Familienrecht, in dem oft nur eine Beratung, nicht aber ein Verfahren gedeckt ist. Auch Streitigkeiten rund um Bauvorhaben sind regelmäßig eingeschränkt. Was gilt, steht in Ihrem Vertrag und nicht in einer allgemeinen Regel.

Der Zeitpunkt entscheidet

Zwei zeitliche Punkte sind zentral. Erstens gibt es in vielen Bausteinen eine Wartezeit nach Vertragsbeginn, in der noch kein Schutz besteht. Zweitens kommt es darauf an, wann das auslösende Ereignis eingetreten ist, also der Vorgang, aus dem der Streit erwächst. Liegt dieses Ereignis vor Beginn des Versicherungsschutzes, hilft der Vertrag in der Regel nicht, selbst wenn der Streit erst später ausbricht.

Genau daraus entstehen die meisten Auseinandersetzungen mit Versicherern. Wann ein Ereignis eingetreten ist, kann nämlich strittig sein, etwa bei einer Entwicklung, die sich über einen längeren Zeitraum aufgebaut hat. Das ist eine Einzelfallfrage, die anwaltlich zu prüfen ist.

Wie die Deckungsanfrage abläuft

Üblicherweise übernimmt die Kanzlei die Anfrage für Sie. Sie schildert den Sachverhalt, ordnet ihn dem passenden Baustein zu und bittet um eine Deckungszusage für den nächsten Schritt. Deckung wird abschnittsweise erteilt, also erst für die außergerichtliche Tätigkeit und, falls nötig, später für ein Verfahren.

Sie brauchen dafür:

  • die Versicherungsnummer und den Namen des Versicherers,
  • Angaben zum Beginn des Vertrags und zu den vereinbarten Bausteinen,
  • die Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung,
  • den Sachverhalt mit dem Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses.

Der Versicherer antwortet mit einer Zusage, einer Ablehnung oder einer Zusage unter Vorbehalt. Auch eine Teilzusage kommt vor, wenn nur ein Teil des Anliegens gedeckt ist.

Wenn der Versicherer ablehnt und wer die Kanzlei wählt

Eine Ablehnung ist kein Urteil über Ihr Anliegen. Sie sagt nur, dass der Versicherer die Kosten nicht tragen will, etwa weil er den Fall einem ausgeschlossenen Bereich zuordnet oder die Erfolgsaussichten anders bewertet. Gegen eine Ablehnung gibt es Wege, die in den Bedingungen vorgesehen sind, unter anderem Verfahren zur Überprüfung durch eine unabhängige Stelle. Welcher Weg in Ihrem Fall offensteht und ob er sinnvoll ist, muss anwaltlich anhand Ihres Bedingungswerks geklärt werden.

Ein wichtiger Punkt, der oft nicht bekannt ist: Bei Rechtsschutzversicherungen besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl. Sie müssen also nicht die Kanzlei nehmen, die der Versicherer vorschlägt. Ein Vorschlag ist ein Angebot, keine Vorgabe. Manche Tarife koppeln Vergünstigungen daran, dass man einen Vorschlag annimmt. Ob und wie sich das auswirkt, steht in Ihrem Vertrag.

Was Sie vorher tun sollten

Suchen Sie die Police und die Bedingungen heraus, bevor Sie in die Beratung gehen. Melden Sie den Fall nicht in eigener Regie mit einer ausführlichen Schilderung, die rechtlich unglücklich formuliert ist. Was Sie dem Versicherer schreiben, wird Teil der Akte. Und schließen Sie keinen Vertrag erst dann ab, wenn der Streit schon absehbar ist, denn genau dafür sind Wartezeit und Ereigniszeitpunkt gedacht.

Ein Punkt zur Selbstbeteiligung, weil er die Entscheidung beeinflusst: Viele Tarife sehen einen Eigenanteil je Fall vor. Bei überschaubaren Anliegen kann das dazu führen, dass sich die Inanspruchnahme wirtschaftlich kaum lohnt. Zugleich kann eine hohe Zahl gemeldeter Fälle Auswirkungen auf den Vertrag haben. Beides spricht dafür, vor der Meldung nüchtern zu überlegen, ob der Vorgang das Gewicht hat, das eine Inanspruchnahme rechtfertigt. Das ist keine Empfehlung, auf Ihre Rechte zu verzichten, sondern der Hinweis, den Vertrag als das zu behandeln, was er ist: eine Absicherung gegen erhebliche Risiken, nicht gegen jede Unannehmlichkeit. Wie sich das in Ihrem Tarif darstellt, steht im Bedingungswerk.

Fazit

Die Deckungsanfrage klärt früh, ob Ihr Vorgang vom Vertrag erfasst ist. Entscheidend sind Baustein, Wartezeit und der Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses. Ob in Ihrem Fall Deckung besteht, ist eine Einzelfallfrage, die anhand Ihres Vertrags anwaltlich zu klären ist.

← Alle Beiträge aus Rechtsanwalt