Unterlagen für den Anwaltstermin: Was Sie mitbringen sollten
Zum Anwaltstermin gehört alles, was mit der Sache zu tun hat: der gesamte Schriftwechsel, die zugrunde liegenden Verträge, Nachweise über Zahlungen und Ihre eigene Korrespondenz mit der Gegenseite. Die Faustregel lautet: lieber zu viel als zu wenig. Was nicht auf dem Tisch liegt, kann nicht in die Prüfung einfließen, und gerade das Nebensächliche entpuppt sich häufig als der entscheidende Punkt.
Der Kern: Schreiben und Verträge
Nehmen Sie sämtliche Schreiben mit, die Sie in dieser Sache erhalten oder verschickt haben, in der Reihenfolge, in der sie angefallen sind. Dazu gehören auch die scheinbar belanglosen Zwischenschreiben. Wichtig sind ebenso die vertraglichen Grundlagen: der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag, der Kaufvertrag, die Versicherungspolice, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nachträge, Zusatzvereinbarungen.
Ein oft unterschätzter Punkt sind Briefumschläge. Bei förmlichen Schreiben kann der Umschlag mit dem Zustellvermerk erhebliche Bedeutung haben, weil sich daran nachvollziehen lässt, wann Sie das Schreiben tatsächlich erhalten haben. Werfen Sie deshalb nichts weg, was mit einem Vorgang gekommen ist.
Nachweise und Belege
Behauptungen allein tragen im Recht selten. Was zählt, ist das, was sich belegen lässt. Sammeln Sie deshalb:
- Kontoauszüge oder Zahlungsbelege zu allen Zahlungen, die eine Rolle spielen.
- Quittungen, Rechnungen, Lieferscheine, Übergabeprotokolle.
- Fotos, wenn es um Zustände geht, etwa Schäden, Mängel oder eine Unfallstelle.
- Protokolle, Notizen oder Gedächtnisprotokolle über Gespräche, möglichst zeitnah erstellt.
- Namen und Erreichbarkeit möglicher Zeugen, ohne diese vorher selbst zu befragen.
Elektronische Nachrichten gehören ebenfalls dazu. Bringen Sie E-Mails, Nachrichten aus Messengerdiensten oder Chatverläufe möglichst vollständig mit, nicht als Auszug einzelner Sätze. Ein Verlauf im Zusammenhang ist aussagekräftig, ein herausgeschnittener Satz kann in beide Richtungen wirken.
Form und Ordnung
Sortieren Sie nach Datum, nicht nach Wichtigkeit. Ihre Einschätzung, was wichtig ist, folgt Ihrer Betroffenheit, die rechtliche Relevanz folgt anderen Maßstäben. Eine schlichte chronologische Ablage mit einem kurzen Deckblatt, das den Vorgang in wenigen Sätzen zusammenfasst, ist die beste Vorbereitung.
Bringen Sie Kopien mit und behalten Sie die Originale, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht wird. Originale können später gebraucht werden, und sie sind unersetzlich. Wenn Sie digital arbeiten, sind saubere Scans als zusammenhängende Datei besser als lose Handyfotos in beliebiger Reihenfolge. Fragen Sie vorab, welchen Übermittlungsweg die Kanzlei bevorzugt, denn beim Versand personenbezogener Daten gelten Sorgfaltsanforderungen.
Persönliche Angaben und Rahmendaten
Neben der Sache selbst braucht die Kanzlei Angaben zu Ihnen: vollständiger Name, Anschrift, Erreichbarkeit, gegebenenfalls Geburtsdatum. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, nehmen Sie die Versicherungsdaten mit, denn eine Deckungsanfrage ist häufig einer der ersten Schritte. Bei Themen mit familiärem oder erbrechtlichem Bezug können Personenstandsurkunden gebraucht werden, bei betrieblichen Themen Registerauszüge oder Vollmachten.
Wenn Sie in derselben Sache bereits anwaltlich beraten wurden, gehört auch das dazu: frühere Stellungnahmen, Schriftsätze, Vermerke. Das ist keine Illoyalität gegenüber der früheren Vertretung, sondern schlicht Teil der Akte.
Was Sie nicht tun sollten
Sortieren Sie nichts aus, weil es Ihnen ungünstig erscheint. Genau diese Unterlagen werden gebraucht, damit die Einschätzung trägt. Verändern, ergänzen oder nachträglich datieren Sie nichts. Und schreiben Sie vor dem Gespräch möglichst nicht mehr an die Gegenseite. Gut gemeinte Nachrichten enthalten oft Zugeständnisse, die später schwer zu korrigieren sind.
Wenn Ihr Vorgang ein Schreiben mit förmlichem Charakter enthält, etwa einen Bescheid, eine Kündigung oder eine Zustellung, hat die Vorbereitung Vorrang vor der Vollständigkeit. In solchen Fällen gelten häufig kurze Fristen. Gehen Sie dann lieber mit dem, was Sie haben, zum Termin und reichen den Rest nach, statt zu warten.
Ein Sonderfall verdient Erwähnung: Unterlagen, die Ihnen gar nicht gehören. Immer wieder bringen Menschen Dokumente mit, die sie aus einem fremden Postfach, vom Rechner des Partners oder aus betrieblichen Systemen entnommen haben, in der Annahme, damit einen Beweis zu liefern. Das kann sich gegen Sie wenden, denn wie solche Unterlagen beschafft wurden, kann eigenständige Folgen haben und ihre Verwertbarkeit betreffen. Sagen Sie deshalb offen, woher ein Dokument stammt, wenn die Herkunft nicht selbstverständlich ist. Ähnliches gilt für heimliche Aufnahmen von Gesprächen. Der gut gemeinte Mitschnitt, mit dem jemand die Wahrheit sichern will, ist rechtlich heikel. Lassen Sie das klären, bevor Sie darauf bauen.
Fazit
Vollständigkeit schlägt Perfektion: alle Schreiben samt Umschlägen, die vertraglichen Grundlagen, Zahlungsnachweise, Fotos und die gesamte Korrespondenz, chronologisch sortiert und als Kopie. Was daraus für Ihren Fall folgt, ist eine Einzelfallfrage, die anwaltlich zu klären ist.