Verträge vor der Unterschrift prüfen lassen: Wann sich der Schritt lohnt
Die wirksamste anwaltliche Tätigkeit ist die, die einen Streit verhindert. Genau das leistet eine Prüfung vor der Unterschrift. Sobald ein Vertrag unterschrieben ist, verschiebt sich alles: Aus der Frage, was man vereinbaren möchte, wird die Frage, was man aus dem Vereinbarten noch herausholen kann. Der Aufwand für die vorherige Prüfung steht in aller Regel in keinem Verhältnis zu dem, was eine spätere Auseinandersetzung verursacht.
Wann eine Prüfung besonders angezeigt ist
Nicht jeder Vertrag braucht Begleitung. Ein Mobilfunkvertrag ist ein anderes Kaliber als ein Unternehmenskauf. Als Orientierung gilt: Je länger die Bindung, je größer das wirtschaftliche Gewicht und je schwieriger die Rückabwicklung, desto sinnvoller ist die Prüfung.
Typische Anlässe:
- Verträge mit langer Laufzeit oder automatischer Verlängerung,
- Verträge über Immobilien, Beteiligungen oder Unternehmen,
- Arbeitsverträge, insbesondere mit Wettbewerbsverbot, variabler Vergütung oder Rückzahlungsklauseln,
- Gesellschaftsverträge und alles, was Mehrheiten, Ausscheiden oder Nachfolge regelt,
- Verträge, bei denen die andere Seite ihr eigenes Muster mitbringt,
- Verträge mit Bezug ins Ausland,
- Werk- und Bauverträge mit Leistungsbeschreibungen.
Der vorletzte Punkt in dieser Reihe ist der aussagekräftigste: Wer sein eigenes Muster mitbringt, hat es nicht neutral geschrieben, sondern für sich. Das ist völlig legitim und der Grund, warum eine zweite Perspektive Wert hat.
Worauf geschaut wird
Eine Vertragsprüfung fragt nicht nur, ob etwas zulässig ist, sondern vor allem, was passiert, wenn es schiefgeht. Der Vertrag beschreibt den Normalfall, aber gebraucht wird er im Störfall. Im Blick sind daher unter anderem:
- Was genau ist die geschuldete Leistung, und woran misst man, ob sie erbracht ist?
- Wann ist zu zahlen, und was passiert bei Verzögerungen?
- Wie lange bindet der Vertrag, wie endet er, und was passiert danach?
- Wer haftet wofür, und ist die Haftung wirksam begrenzt?
- Welche Rechte bestehen bei Mängeln oder Leistungsstörungen?
- Was ist mit Daten, Rechten an Ergebnissen, Vertraulichkeit?
- Welches Recht gilt, und wo wird gestritten?
Ebenso wichtig ist das Fehlende. Verträge machen selten dadurch Ärger, dass etwas Falsches drinsteht, sondern dadurch, dass etwas Wesentliches nicht geregelt ist und beide Seiten stillschweigend Gegensätzliches angenommen haben.
Das Missverständnis mit dem Kleingedruckten
Viele beruhigen sich damit, dass unwirksame Klauseln ohnehin nicht gelten. Daran ist etwas Wahres, denn vorformulierte Bedingungen unterliegen einer Kontrolle, und einzelne Klauseln können unwirksam sein. Aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Erstens ist die Grenze zwischen wirksam und unwirksam oft alles andere als eindeutig. Zweitens gilt die Kontrolle nicht überall gleich streng, insbesondere im geschäftlichen Verkehr gelten andere Maßstäbe als gegenüber Verbrauchern. Und drittens, das ist der praktische Punkt: Eine unwirksame Klausel wirkt trotzdem, solange niemand sie angreift. Die meisten Menschen halten sich an das, was auf dem Papier steht.
Was Sie selbst tun können
Bereiten Sie die Prüfung vor. Nennen Sie Ihr Ziel und Ihre Sorgen. Sagen Sie, was mündlich versprochen wurde, denn genau das steht erfahrungsgemäß nicht im Text und ist später schwer zu belegen. Legen Sie alle Anlagen, Nachträge und Bezugsdokumente vor, denn ein Vertrag besteht selten nur aus dem Hauptdokument.
Und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein Angebot, das nur bei sofortiger Unterschrift gilt, ist ein Warnsignal. Wer seriös arbeitet, hat keine Angst vor einer Prüfung.
Prüfen Sie außerdem, wer eigentlich Ihr Vertragspartner ist. Das klingt trivial und ist es nicht. Häufig steht auf dem Briefkopf ein bekannter Name, während der Vertrag mit einer anderen, kaum ausgestatteten Gesellschaft geschlossen wird. Im Streitfall stehen Sie dann jemandem gegenüber, bei dem nichts zu holen ist. Ein Blick in das Register, aus dem sich die genaue Bezeichnung und die Vertretungsverhältnisse ergeben, kostet wenig und klärt viel. Prüfen Sie zugleich, ob die unterzeichnende Person überhaupt zur Vertretung befugt ist. Verträge, die von jemandem unterschrieben werden, der dazu nicht berechtigt war, führen zu Auseinandersetzungen, die sich mit einer Minute Recherche vorher vermeiden lassen.
Fazit
Prüfen ist günstiger als streiten. Besonders sinnvoll ist der Schritt bei langer Bindung, hohem Gewicht, fremden Mustern und schwieriger Rückabwicklung. Achten Sie auf das Fehlende, nicht nur auf das Geschriebene. Ob ein Vertrag für Sie tragfähig ist, bleibt eine Einzelfallfrage, die anwaltlich anhand des vollständigen Dokuments zu klären ist.